
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Stiefelmayer-Contento GmbH & Co. KG
Hüttenweg 4, 97877 Wertheim, Germany
Stand: 01.01.2026
1. Allgemeines
1.1 (Geltungsbereich) Diese AGB sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr ge-genüber Unternehmern bestimmt.
1.2 (Kollidierende Bedingungen) Für den Vertrag gelten diese AGB; andere Bedin-gungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wider-sprechen.
1.3 (Änderungsvorbehalt) Unsere Angebote sind freibleibend; technische Verbesse-rungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten.
1.4 (Aufrechnung) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist unzulässig, es sei denn, sie erfolgt mit Forderungen, die unstreitig oder rechtskräftig sind oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) begründen.
1.5 (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort ist unser Werk in Wert-heim. Für unsere Geschäfte mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Kunden, die keinen all-gemeinen Gerichtsstand im Inland haben,, ist der Gerichtsstand das für unseren Sitz zuständige Gericht in Wertheim/Mosbach. Wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Anwendbar ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Lieferung, Gefahr, Versandkosten
2.1 Teillieferungen sind – soweit für den Kunden zumutbar – zulässig.
2.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn wir die Lieferware zur Abholung durch den Kunden oder den Spediteur bereitgestellt haben (Incoterms 2020 „ex works “).
2.3 Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten.
3. Lieferfristen, Verzug, Verspätungsschäden
3.1 Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Lieferfristen oder Termine haben zur Voraus-setzung, dass der Kunde von ihm zu beschaffende Informationen und Unterlagen wie Zeichnungen und Genehmigungen oder Produktionsfreigaben rechtzeitig beibringt, vereinbarte Anzahlungen leistet sowie alle ihm sonst obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt.
3.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt, so-wie nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versor-gungsmängel verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzöge-rungszeit. Dasselbe gilt im Fall vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren.
3.4 Unser Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemesse-ner Nachfrist voraus.
3.5 Bei Verzugsschäden begrenzen wir unsere Haftung für Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes unserer verspäteten Lieferung/Leistung. Im Übrigen ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss von uns voraussehbaren typischerweise eintretenden Schaden be-grenzt. Die Begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung
4.1 Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so können wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen angemessenen Preisaufschlag ver-langen, der unserer Kostensteigerung bis zur Lieferung entspricht.
4.2 Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Si-cherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.
5. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung
5.1 Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung un-ser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen aus der Geschäftsverbindung ge-gen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.
5.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfän-dung oder Si-cherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterveräußern und nur unter der Bedingung, dass das Eigentum auf seinen Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
5.3 Wird Vorbehaltsware durch Verbindung mit beweglichen Gegenständen Bestand-teil einer neuen beweglichen Sache, so werden wir an dieser unmittelbar quotenmä-ßig Miteigentümer. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung.
5.4 Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung aus-schließlich für uns.
5.5 Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung von Vorbehaltsware (Ziff. 5.2) und/oder neugebildeten Sachen (Ziff. 5.3) in Höhe un-serer Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab. Solange der Kunde nicht mit der Bezahlung der Vorbehaltsware in Verzug gerät, kann er die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Den an-teiligen Erlös darf er jedoch nur zur Bezahlung der Vorbehaltsware an uns verwenden.
5.6 Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden offenen Forderun-gen um mehr als 20 % übersteigt.
5.6 Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten, ins-besondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbe-haltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabever-langen der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, er wird aus-drücklich erklärt.
5.8 Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche die Vorbehaltsware betref-fenden Unterlagen/Bücher des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit ver-pflichtete Person einsehen lassen.
6. Mängel- und Ersatzansprüche, Verjährung
6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Un-erhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit sind jedoch unbeachtlich. Die geschuldete Be-schaffenheit, Haltbarkeit und Verwendung unserer Lieferware richtet sich nach der vereinbarten Spezifikation, Produktbeschreibung und/oder Bedienungsanleitung..
6.2 Wenn der Kunde die Lieferware für andere Zwecke als die vereinbarten verwen-den will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit auf eigene Verantwortung selbst sorgfältig zu prüfen. Für eine von uns nicht ausdrücklich bestätigte Verwend-barkeit schließen wir die Haftung aus.
6.3 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Nacherfüllung ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer man-gelfreien Ware. Bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt unverzüglich - auch auf Produktsicher-heit - sorgfältig zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, ver-steckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Transportschäden hat der Kunde zu-sätzlich sofort beim Überbringer anzumelden. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rü-gepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Rückgriffsansprüche in der Lieferkette.
6.5 Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder seine Gehilfen oder für Folgen normaler Abnutzung (Verschleiß).
6.6 Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlosen außer im Fall von An-sprüchen aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Ansprüchen aus schuldhafter Verletzung we-sentlicher Vertragspflichten, durch die der Vertragszweck gefährdet wird (Kardinal-pflichten). Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischer-weise eintretenden Schaden begrenzt.
6.6 Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware an den Kunden.
Die Einschränkung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz so-wie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Wenn unsere Lieferware in der Lieferkette als neue Ware an einen privaten Endver-braucher geliefert wird, verbleibt es hinsichtlich von Rückgriffsansprüchen bei den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
6.7 Im Fall einer grob fahrlässig oder vorsätzlich unberechtigten Mängelrüge können wir vom Kunden angemessenen Ersatz unserer hierdurch bedingten Untersuchungs- und/oder Nacherfüllungskosten verlangen.
7. Ersatzteile
Unsere Verpflichtung zur Haltung/Lieferung von Ersatzteilen ist auf die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile gelten unsere jeweiligen Listen-preise.
8. Druck- und Laservorlagen
8.1 Wir sind berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Aufbereitung der von ihm ge-stellten Fotos, Zeichnungen, Muster etc. durch die Erstellung von Drucksieben, Kli-schees, Filmen, Laservorlagen (Druck-/Laservorlagen) oder anderen Hilfsmitteln, die zur Durchführung seines Auftrags notwendig sind und die von uns oder in unserem Auftrag durch einen Dritten angefertigt werden, ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen.
8.2 Die Druck-/Laservorlagen bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn der Kunde sich ganz oder teilweise an den Kosten beteiligt hat. Wir werden die Druck-/Laservorlagen für Nachbestellungen bis zur Abnahme der vereinbarten Mindest-Teilemenge bereithalten.
8.3 Druck-/Laservorlagen, die auf für den Kunden oder seinen Auftraggeber geschütz-ten Mustern beruhen, werden wir nach schriftlichem Hinweis durch den Kunden nicht für Aufträge anderer Kunden verwenden. Beruhen die Druck-/Laservorlagen auf un-seren eigenen Mustern und/oder Entwürfen, so steht uns die Verwendung der Druck-/Laservorlagen auch für andere Kunden frei.
8.4 Soweit der Kunde selbst die Druck-/Laservorlagen gestellt hat, behalten wir bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche gegen den Kunden ein Zurückbehal-tungsrecht an den Druck-/Laservorlagen.
8.5 Wir sind nur zur Lieferung der jeweils vereinbarten Liefermengen verpflichtet; eine Verpflichtung zu Folgelieferungen besteht nicht, auch wenn sich der Kunde an den Druck-/Laservorlagen beteiligt hat oder er sonst wie durch eine Nichtweiterbelieferung Nachteile hat.
9. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung
9.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Druck-siebe, Klischees, Filme oder anderen Hilfsmittel behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne un-sere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.
9.2 Der Kunde darf unsere Lieferwaren nicht verändern, nicht mit anderen Gegen-ständen verbinden oder kombinieren oder nicht sonst wie verwenden, wenn dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden können. Der Kunde stellt uns bei Verschulden von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns aufgrund von Schutzrechtsverletzun-gen durch Verwendungen des Kunden i.S.v. Satz 1 erheben. Dies gilt insbesondere im Fall unserer Inanspruchnahme aus mittelbarer Patentverletzung.
9.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Konstruktionen, Muster, Vorlagen, Fotos, Diapositive, bildlichen Darstellungen und/oder Datensätze keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Sie dürfen insbesondere keine Darstellungen von Personen enthalten, die mit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verbunden sind, oder Nutzungsrechte Dritter verletzen. Sofern wir Waren nach vom Kunden vor-geschriebenen Konstruktionen, Mustern, Vorlagen, Fotos, Diapositiven, bildlichen Darstellungen und/oder Datensätzen herstellen und / oder versehen, haftet er uns bei Verschulden dafür, dass durch ihre Herstellung, Bedruckung und / oder Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns bei Verschulden von allen aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden freizustellen.
9.4 Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheimzuhalten.

